Barrierefreiheit im Internet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft.

Betreiber von Webseiten, die sich vorrangig mit Produkten, Dienstleistungen und Angeboten an Privatnutzer richten, sind mit dem neuen Gesetz verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten. Das heißt, dass alle Bereiche des Web-Angebots für Menschen mit akustischen, visuellen, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen und Behinderungen ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollen.

Ist meine Webseite barrierefrei?

Das BFSG richtet sich mit all seinen Regelungen nach den Grundlagen der sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Diese gibt spezielle Regeln vor, wie ein Webauftritt aufgebaut sein soll, damit dieser als barrierefrei gilt.

Zusammengefasst ist eine Webseite dann barrierefrei, wenn…

… der Farbkontrast hoch genug ist, sodass Menschen mit Farbenblindheit alle Elemente der Seite gut erkennen können.

… alle Elemente der Seite mit der Tastatur bedien- und ausführbar sind.

… Texte auf der Seite durch den ScreenReader erfassbar und flüssig vorgelesen werden können.

… Bilder und andere Elemente ohne Beschriftung mit beschreibenden Alt-Attributen
versehen sind, die von ScreenReadern vorgelesen werden können.

… alle Formulare durch die Tastatur bedienbar sind und fehlerhafte Eingaben mit deutlichen Signalen hervorgehoben werden.

… bei der Bedienung mit der Tastatur der Bereich hervorgehoben ist, auf dem man sich gerade befindet.

Empfohlene Hilfsmittel / Tools:

außerdem: Veröffentlichen SIe eine Barrierefreiheitserklärung

Selbst wenn Ihre Webseite noch nicht in allen Belangen perfekt im Sinne des BFSG ist: Veröffentlichen Sie in jedem Fall eine Barrierefreiheitserklärung. Eine Barrierefreiheitserklärung hat die Aufgabe, Besucher Ihrer Seite über den Grad der Barrierefreiheit Ihres Webprojektes zu informieren. Darin dokumentieren Sie, welche Teile Ihres Projektes bereits barrierefrei sind, und Sie informieren über die ggf. noch anzupassenden, nicht barrierefreien Bereiche der Website.

Platzieren Sie die Barrierefreiheitserklärung so, dass sie von jeder Seite aus zugänglich ist, bestenfalls durch eine Verlinkung im Footer – ähnlich dem allseits bekannten Link zum Impressum. Die Erklärung kann als reine Webseite erstellt werden. Wichtig ist, dass sie in sich selbst barrierefrei gehalten ist, damit Betroffene Sie auslesen können. Berücksichtigen Sie dies auch, sollten Sie beabsichtigen, Ihre Barrierefreiheitserklärung als PDF-Datei zu hinterlegen.

Fügen Sie der Erklärung transparent bei, welche Aspekte Ihrer Webseite ggf. noch nicht barrierefrei sind. Und denken Sie daran, die Barrierefreiheitserklärung aktuell zu halten, wenn Sie Ihre digitalen Inhalte überarbeiten. Prüfen Sie also die Barrierefreiheitserklärung regelmäßig auf Aktualisierungsbedarfe, hilfreich dafür ist für Sie wie für Ihre Website-Besucher, das Datum der letzten Aktualisierung mit anzugeben.

Ein Muster für die Barrierefreiheitserklärung finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Union:
Muster Barrierefreiheitserklärung

Lesetipp: Weitere Informationen zum Thema publizieren wir auch auf viosys.de.